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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer-Service-Nehm, Friedhelm Nehm (Stand: 28.04.2011)  

Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Computer-Service-Nehm und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und / oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden schriftlich bei Vertragsschluss vereinbart Mit dem Zustandekommen des Vertrages werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Der Vertrag zwischen Computer-Service-Nehm und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Computer-Service-Nehm schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch E-mail zählt, den Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-mail) seitens Computer-Service-Nehm sind für die Dauer von 14 Tagen verbindlich seit Aussendung des Angebots. Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage) sind unverbindlich. Die Beauftragung von Computer-Service-Nehm kann auch über die Homepage (www. Computer-Service-Nehm.de) erfolgen. Der Kunde kann einen Auftrag persönlich oder telefonisch oder in Textform (z.B. Brief, E-mail) übermitteln. Computer-Service-Nehm ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung, Zusendung der bestellten Ware oder aber in allen anderen Fällen dadurch erklärt werden, dass Computer-Service-Nehm dem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich (wozu auch E-mail zählt) innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

Leistungen
Bei den von Computer-Service-Nehm erbrachten Serviceleistungen (Installationen, Reparatur- und Wartungsleistungen, Einweisungen, Schulungen) handelt es sich um Dienstverträge nach §§611 ff. BGB. Computer-Service-Nehm behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Computer-Service-Nehm berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Vertragspartner bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in verlangter Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Leistung von Computer-Service-Nehm wird je nach Umfang und Art des Auftrages sowie nach Vereinbarung erbracht.

Installationsleistungen
:
Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war oder nicht den Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistungen (Anfahrt und Arbeitszeit, erste Stunde voll, dann jeweils volle 15 Minuten) in Rechnung gestellt. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzung nötig, so werden die Arbeiten und Zusatzaufwendungen zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) von Computer-Service-Nehm.

Einweisungen / Beratungsleistungen
:
Bei Bedarf erfolgt eine Einweisung zu den installierten Produkten. Kurze Einweisungen sind in der Installationspauschale bereits enthalten; alle darüber hinausgehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt. Ansprüche gegen Computer-Service-Nehm wegen Beratungsfehler bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Preise und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen und sonstigen Nebenleistungen. Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden. b) Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers bzw. Werkunternehmers. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet. c) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Für Teilzahlungskäufe gelten besondere Vereinbarungen. d) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, letztere nur bei besonderer Vereinbarung. e) Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können. f) Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Verkäufer den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.

Lieferzeit
Der Käufer kann nach Überschreitung des vereinbarten voraussichtlichen Liefertermins Computer-Service-Nehm auffordern, binnen einer angemessenen Frist - mindestens 4 Wochen - zu liefern. Liefert Computer-Service-Nehm innerhalb dieser Frist nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht steht auch Computer-Service-Nehm zu, wenn abzusehen ist, dass Computer-Service-Nehm innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht liefern kann. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Aufwands- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt oder bei Computer-Service-Nehm oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den PC-Notdienst ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand oder vereinbarte Dienstleistungen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorstehend genannten Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Computer-Service-Nehm hat entsprechende Störungen unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Computer-Service-Nehm berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in verlangter Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Sachen verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller aufgrund des geschlossenen Vertrages zustehenden Forderungen bei Computer-Service-Nehm. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern die Kaufsache mit anderen, Computer-Service-Nehm nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Computer-Service-Nehm das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller Computer-Service-Nehm anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Computer-Service-Nehm verwahrt.

Gewährleistung und Haftung
a) Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Geräte und Anlagen beträgt 6 Monate ab dem Tag der Auslieferung. b) Die im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bzw. Inbetriebnahme keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt. c) Mögliche Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage der Garantieurkunde oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen. d) Kann ein gewährleistungspflichtiger Mangel nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden oder lehnt der Verkäufer die Nachbesserung ab oder verzögert er sie unzumutbar, so kann der Kunde Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages (Wandelung) verlangen. e) Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen: - Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; - schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen bei WLAN; - Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse; - nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen; - Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag; - Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien; - Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile; - erhöhte Fehlerleseraten durch verschmutzte Leseköpfe; - Schäden durch unsachgemäße Behandlung von Datenträgern. f) Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise gewährleistet. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter erlischt jedoch dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend mögliche Behauptung des Verkäufers, daß der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt. 

Rücktritt

a) Der Verkäufer ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: - wenn er durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen kann; - wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen lässt; - wenn der Kunde grob fahrlässig wahrheitswidrige Angaben über seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden. b) Der Kunde ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: - wenn der Verkäufer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht; - wenn der Verkäufer die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält. Eine Nachfrist hat der Kunde dem Verkäufer dann einzuräumen, wenn der Verkäufer nachweist, das er durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung an der rechtzeitigen Lieferung verhindert ist. Das gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. c) Im Falle eines vollzogenen Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine entstandene Wertminderung ist dabei zu berücksichtigen. d) Bei BTO(build to order) Aufträgen greifen die gesetzlichen Bestimmungen zu Werksverträgen.

Leistungsbedingungen

a) Bei der Auftragserteilung ist der Werkunternehmer gehalten, sich nach Fehlern bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Soweit technisch möglich, wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis genannt, andernfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen. b) Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil: - der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat; - ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist; - der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war; - der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde; - die Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind. c) Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, wenn dieses technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Kostenvoranschläge mit einem Auftragsvolumen von über 500€ sind mit 10% des Auftragsvolumens zu vergüten. d) Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 6 Monate ab dem Zeitpunkt: 1 Woche nach genanntem Abholtermin. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material. e) Für die im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer vertraglicher Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch hin ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen. f) Für die in der Werkstatt ausgeführten Reparaturen wird Gewähr nur geleistet, wenn der Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich rügt. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend mögliche Behauptung des Verkäufers, dass der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt. 

Pfandrecht des Werkunternehmers

a) Der Werkunternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind. b) Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern, ein etwaiger Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten.

Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Auftragserteilung verpflichtet, wahrheitsgemäß Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Date Computer-Service-Nehm unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Vertragspartner diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Computer-Service-Nehm vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die durch ihn und sein Verschulden entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten, etc.) zu tragen.
Der Rücktritt wird schriftlich erklärt.

Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Computer-Service-Nehm dafür, dass er die von Computer-Service-Nehm geprüften Daten und zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbestimmungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Computer-Service-Nehm im Rahmen des Vertrages zugänglich zu machen.

Haftungsausschluss bei Datenverlusten und Fremdsoftware

Für die Sicherung aller auf dem EDV-System des Vertragspartners vorhandenen Daten trägt allein der Vertragspartner die Verantwortung. Er ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine Haftung für Datenverluste und / oder -änderungen, die im Zuge von Arbeitsleistungen von Computer-Service-Nehm auftreten, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für eventuelle Instabilitäten oder Schäden, die durch die Installation von Fremdsoftware auftreten, leistet Computer-Service-Nehm, wie auch der Hersteller, in keinem Fall Gewähr. Bei Veränderungen der Software durch Viren, Würmer Dialer oder ähnliche Fremdprogramme wird keine Gewähr übernommen. Der Vertragspartner hat sich angemessen zu schützen, um derartige Probleme zu vermeiden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Pulheim.
Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien ergeben, ist AG-Bergheim. Computer-Service-Nehm ist ebenfalls berechtige, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Geschäftsbedingungen ganz und teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen, alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Computer-Service-Nehm, Friedhelm Nehm, Zum Eschengrund 5, 50259 Pulheim
                     

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